Seit Januar 2015 besteht der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nicht nur für geistig behinderte Menschen oder demenziell Erkrankte, sondern auch für körperlich behinderte Menschen.
Mehr Infos beim Bundesministerium für Gesundheit
Seit Januar 2015 besteht der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nicht nur für geistig behinderte Menschen oder demenziell Erkrankte, sondern auch für körperlich behinderte Menschen.
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