Pulheimer Engel

Seniorenservice / Service für Menschen mit Pflegegrad

Jeder Mensch braucht ein Zuhause, in dem er sich wohl fühlt.
Die vertraute Umgebung und die eigenen vier Wände bieten Schutz und Geborgenheit.
Die Pulheimer Engel sehen es im Rahmen ihrer betreuenden Tätigkeit als ihre Aufgabe an,
alten oder pflegebedürftigen Menschen diese Umgebung zu erhalten.
Dazu erstellen wir ein passendes individuelles Konzept, das sich am Ausmaß der Bedürftigkeit, an den persönlichen Ansprüchen und Bedürfnissen und der häuslichen Situation des Menschen und seiner Familie orientiert.

Unsere Gesellschaft wird durch die Fortschritte der Medizin immer älter.
Daraus entstehen Umstände, die oftmals von Angehörigen gelöst werden müssen.
Oft stoßen diese im Pflegealltag an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit, z. B. dann, wenn

– ein Familienangehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt noch eine Betreuung benötigt
– sie Ihre Mutter oder Ihren Vater pflegen, aber einmal in den Urlaub fahren wollen oder anderen Verpflichtungen und Freizeitaktivitäten nachgehen wollen
– sie selbst noch mitten im Berufsleben stehen und die Pflege Ihrer Eltern sicherstellen wollen

Ältere Menschen benötigen manchmal nur kleine Hilfen im Alltag, um sich in den eigenen vier Wänden lange wohl zu fühlen.
Auch allein stehende Personen wünschen sich oft hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung.

Mit dem neuen Krankenhausstrukturgesetz vom 01.01.2016 verbessert sich die häusliche Versorgung unter anderem für Senioren.
Danach erhalten Versicherte, die keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aus den Mitteln der Krankenkassen.

Rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Tel. 02238-4688846

Wir leisten in Ergänzung zum ambulanten Pflegedienst:

– Hilfe in Haushalt und Garten
– Erledigung des Einkaufs
– Begleitung zu Ärzten und Behörden
– Hilfe bei Schriftverkehr oder wichtigen Telefonaten
– Betreuung und Gesellschaft, auch für demenziell erkrankte Menschen
– Hilfe bei der Grabpflege

Unser Fachpersonal nimmt sich viel Zeit und erfüllt mit größter Sorgfalt und Fürsorge die Betreuung des pflegebedürftigen Menschen.
Wir wissen, dass vor allem die zwischenmenschlichen Aspekte von besonderer Wichtigkeit sind und Betreuung und Begleitung nicht nur als bloße Dienstleistung angesehen werden darf. Die Hilfe zur Selbsthilfe muss im Vordergrund stehen; der Pflegebedürftige soll so selbständig wie möglich bleiben oder wieder werden.
Viele dieser Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Darüber hinaus gibt es auch eine steuerliche Absetzbarkeit unserer Leistungen.

Am liebsten kommen wir zu einem persönlichen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, um so die Versorgungssituation vor Ort beurteilen zu können –
und das kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns gerne an unter Tel. 02238-4688846

Alltagsbegleitung

(Entlastungsleistung)
Für Pflegebedürftige auch mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen bzw. körperlichen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, bei denen eine dauerhafte, erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, leisten wir Alltagsbegleitung/ Entlastungsleistung.
Die Pflegeversicherung zahlt in dem Fall zusätzlich zum Pflegegeld 125 Euro monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden zu verwenden, d.h. für die Betreuung des Pflegebedürftigen bei Inanspruchnahme anerkannter familienentlastender Dienste.
Nach Anerkennung der Bezirksregierung Düsseldorf dürfen die Pulheimer Engel diese zusätzliche Entlastungsleistung erbringen.

Bei der Beantragung dieser Leistung über die Pflegekasse helfen wir Ihnen gerne.
Bitte rufen Sie uns an Tel. 02238-4688846

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen zusteht; unabängig davon, ob sie in den Pflegegrad II, III oder IV oder V eingestuft wurden. Hiervon ausgenommen sind pflegebedürftige Menschen, die in den Pflegegrad I eingestuft wurden. Ab Januar 2015 werden diese Gelder auf 1612,00 € pro Jahr aufgestockt und zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt. Bei nicht Inanspruchnahme des Kurzzeitpflegegeldes kann das Verhinderungspflegegeld um 50 % aufgestockt werden. Dazu beraten wir Sie gerne.

Wenn pflegende Angehörige, für einige Stunden in der Woche eine Auszeit benötigen, können die Pulheimer Engel diese Verhinderungspflege leisten. Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht erst nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate. Die Leistung kann innerhalb der genannten Geldbeträge auf viele Tage aufgesplittet werden.

Bei der Beantragung dieser Leistung über die Pflegekasse helfen wir Ihnen gerne.
Bitte rufen Sie uns an Tel. 02238-4688846

Alexandra Lindberg
Johannisstraße 20
50259 Pulheim
Öffnungszeiten:
Mo. – Mi.
10.00 Uhr – 14.00 Uhr
Do.
12.00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr.
10.00 Uhr – 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Fax:

0 22 38 / 46 888 47
Wir sind da - Wir helfen gerne

Die Pulheimer Engel sind durch die Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt. Kostenübernahme durch alle Pflegekassen!

Download unserer Broschüre:
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